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Letzte Änderung:
15.03.2009 |
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STATUTEN
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Unter der Bezeichnung Förderverein
Universität Basel (FUB) besteht ein
überparteilicher und unabhängiger Verein
gemäss Art. 60ff ZGB mit Sitz bei der
Präsidentin/dem Präsidenten. |
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das Verständnis dafür zu fördern, dass
eine starke Universität Basel für alle
Bevölkerungskreise der Region wertvoll
ist und wesentliche Impulse für eine
Vernetzung von Wirtschaft, Kultur und
Gesellschaft der Region Basel gibt
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Mitglieder des Vereins können natürliche und
juristische Personen werden, welche bereit
sind, den Zweck des Vereins zu unterstützen.
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Der Verein ist bestrebt, möglichst viele
Einwohner/Einwohnerinnen der Region Basel
als Mitglieder zu gewinnen. Er steht
jedermann offen. |
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Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch
den Vorstand. |
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Der Beitritt zum Verein und der Austritt
sind jederzeit ohne Beachtung besonderer
Termine möglich. Der Austritt ist
schriftlich an den Vorstand zu erklären.
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Oberstes Organ des Vereins ist die
Mitgliederversammlung. |
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Sie wird vom Vorstand nach Bedarf unter
Einhaltung einer Frist von mindestens zehn
Tagen einberufen. |
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Der Mitgliederversammlung stehen folgende
Befugnisse zu: |
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1.
Wahl des Präsidenten/der Präsidentin
und der übrigen Vorstandsmitglieder
2.
Wahl der Revisionsstelle
3.
Beschlussfassung über Anträge des
Vorstandes und von Mitgliedern
4.
Beschlussfassung über die
Zusammenarbeit mit Organi- sationen, welche
einen gleichgerichteten oder verwandten
Zweck verfolgen
5.
Abnahme des Jahresberichts des
Vorstandes und der Jahresrechnung
6.
Festlegung des Jahresbeitrags und
des Budgets
7.
Aenderung der Statuten
8.
Auflösung des Vereins |
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Die Mitgliederversammlung fasst ihre
Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit dem
einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die oder der
Vorsitzende. |
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Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten/der
Präsidentin und fünf bis fünfzehn
Mitgliedern, welche auf zwei Jahre gewählt
werden. Er konstituiert sich mit Ausnahme
des Präsidiums selbst. |
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Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit dem
einfachen Mehr der ab- gegebenen Stimmen.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die oder
der Vorsitzende. |
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Der Vorstand kann aus seiner Mitte einen
geschäftsführenden Aus- schuss bestimmen.
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Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen
und führt die laufenden Geschäfte.
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Es stehen ihm alle Befugnisse zu, welche
nicht einem andern Organ zugewiesen sind.
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Er bestimmt die Personen, welche für den
Verein mit Kollektivunterschrift zeichnen.
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Die Revisionsstelle, welche auf zwei Jahre
gewählt wird, hat der Mitgliederversammlung
einen Bericht zur Jahresrechnung vorzulegen.
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Die Vorstandsmitglieder und die Mitglieder
der Revisionsstelle sind wieder wählbar.
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IV.
FINANZEN, RECHNUNGSWESEN |
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Die Mittel des Vereins werden durch
Mitgliederbeiträge und durch frei- willige
Zuwendungen von Mitgliedern und Gönnern
beschafft. |
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Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet
ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine
persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist
ausgeschlossen. |
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Im Falle der Auflösung des Vereins ist das
noch vorhandene Vereinsver- mögen an
Institutionen mit gleicher oder ähnlicher
Zielsetzung zu über- tragen. |
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Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich
der Gründungsversammlung vom 8. Februar 1993
beschlossen und an der ordentlichen
Mitgliederver- sammlung vom 8. November 2007
revidiert. |
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Der Präsident: Jean-Luc Nordmann
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Der Sekretär: Werner
Strüby |
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Liestal, 8. November 2007 |
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